
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit einer klaren Zweidrittelmehrheit eine Gesetzesänderung angenommen, die Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Damit verlieren Institutionen ihr bisheriges Recht, Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas den Zugang grundsätzlich zu verwehren. Ausgenommen von der neuen Pflicht bleiben psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Das Votum reiht Zürich in eine wachsende Gruppe von Kantonen ein, die die Duldung von Sterbehilfe gesetzlich regeln.
Die neue Regelung trifft insbesondere rund 30 private christliche Heime im Kanton, die Sterbehilfe aus weltanschaulichen Gründen bislang ausgeschlossen hatten. Sie müssen künftig entweder mit der Präsenz von Sterbehilfeorganisationen leben oder ihren Betrieb in einen Kanton verlegen, der keine entsprechende Pflicht kennt. Markus Schaaf, Heimleiter des christlich geprägten Zentrums Rämismühle in Zell und prominente Stimme im Nein-Lager, hält einen Wegzug aktuell jedoch nicht für das naheliegende Szenario. Er geht davon aus, dass die meisten betroffenen Häuser versuchen werden, ihre Haltung "so weit wie möglich weiterhin zu leben" und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Mit dem Entscheid verändert sich auch der Rahmen für Ärztinnen und Ärzte in Zürcher Spitälern. Diese Häuser sind nun gehalten, Sterbebegleitende zuzulassen, nachdem kritische Stimmen im Vorfeld vor möglichen Spannungen zwischen Palliativpflege und Suizidhilfe im Spitalsetting gewarnt hatten. Die Zürcher Kantonsregierung hatte die Vorlage vor diesem Hintergrund abgelehnt; die Mehrheit im Kantonsrat stellte sich hingegen hinter das Gesetz. Befürworter wie Vertreter von SP, GLP, Grünen und Mitte werten das deutliche Ja als Ausdruck eines verbreiteten Bedürfnisses nach gestärkter Selbstbestimmung am Lebensende.
Mit dem Zürcher Entscheid verschiebt sich die landesweite Praxis weiter in Richtung einer flächendeckenden Duldung von Sterbehilfe in Institutionen. In den Kantonen Genf und Wallis gilt bereits eine allgemeine Pflicht für alle Spitäler und Heime, assistierten Suizid zu erlauben, während in der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden öffentlich beauftragte Institutionen dazu verpflichtet sind. Auch andere Kantone diskutieren vergleichbare Regeln; in Nidwalden und Solothurn haben die Parlamente entsprechende Bestimmungen bereits beschlossen. Im Kanton Zürich beginnt nun für Heime und Spitäler – insbesondere für Einrichtungen mit religiöser Trägerschaft – eine Phase der praktischen Umsetzung, in der sie ihre internen Abläufe und ihr Werteverständnis mit den neuen rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen müssen.
Sandro Brotz kehrt dem Schweizer Radio und Fernsehen den Rücken und wechselt Anfang 2027 zur Boulevardzeitung «Blick». Der 56-jährige Journalist, derzeit Moderator und stellvertretender Leiter der Polit-Talksendung «Arena», wird SRF Ende Januar 2027 verlassen. Bis voraussichtlich Mitte Januar führt er weiterhin durch die «Arena». Beim zum Ringier-Konzern gehörenden «Blick» soll Brotz einen neuen Video-Podcast aufbauen und moderieren, der mehrmals pro Woche Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufgreift.
Der Schritt markiert das Ende einer knapp 15-jährigen SRF-Ära für Brotz. Seit seinem Wechsel nach Leutschenbach im Juni 2012 prägte er zunächst als Moderator der investigativen Sendung «Rundschau» das Programm, später zusätzlich als Gastgeber des «Rundschau Talk». 2019 übernahm er schliesslich die «Arena» von Jonas Projer. Als Grund für den Wechsel nennt Brotz die Möglichkeit, bei «Blick» ein neues Format mitzuentwickeln und damit über die Rolle des klassischen Moderators hinauszugehen. Ganz neu ist das Ringier-Umfeld für ihn nicht: Vor seiner SRF-Zeit war er bereits unter anderem stellvertretender Chefredaktor des «SonntagsBlick».
Der Abgang von Brotz wirft bei SRF unmittelbar die Nachfolgefrage auf. Als Topfavorit galt zuletzt sein Kollege Mario Grossniklaus, der seit 2024 einmal im Monat die «Arena» moderiert und damit Brotz entlastet. Der 49-Jährige hat dieser Spekulation nun jedoch eine klare Absage erteilt. Auf Linkedin schrieb Grossniklaus, er werde sich nicht auf die Nachfolge seines «geschätzten Kollegen» bewerben. Stattdessen wolle er sich auf seine Aufgaben in der Wahlleitung von SRG und SRF konzentrieren – eine Funktion, die er als «grösste und spannendste Aufgabe» seiner bisherigen Karriere bezeichnet.
Mit der Absage von Grossniklaus bleibt offen, wer Brotz ab etwa Mitte Januar beerben wird. SRF verweist darauf, man wolle sich vorerst auf eine geordnete Übergabe der «Arena» konzentrieren. Der Wechsel von Brotz reiht sich ein in eine Serie prominenter Abgänge von SRF in Richtung Dufourstrasse: Bereits zuvor hatten unter anderem Reto Scherrer, Steffi Buchli, Christine Maier, Hannes Britschgi und der frühere «Arena»-Moderator Jonas Projer den Schritt zum Ringier-Konzern gewagt. Die Motive reichen von besseren Angeboten bis hin zum Wunsch, den eigenen Namen in neuen Rollen und Formaten zu positionieren – mit sehr unterschiedlichem Ausgang.