EU-Verträge und Ständemehr: Juristen, Historiker und Politologen liefern Munition für Parlamentsdebatte

30.03.2026


Die Frage, nach welchen Spielregeln die Schweiz über das neue Vertragspaket «Bilaterale III» mit der EU abstimmen soll, entwickelt sich zum zentralen Konflikt der Europapolitik. Im Fokus steht nicht der Inhalt der Abkommen, sondern das Verfahren: Reicht ein einfaches Volksmehr, oder braucht es zusätzlich das Ständemehr, also die Zustimmung der Mehrheit der Kantone? In einem selten öffentlich geführten Hearing der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) legten fünf Fachleute aus Rechtswissenschaft, Geschichte und Politologie offen, wie grundlegend diese Entscheidung in die Architektur der Schweizer Demokratie eingreift.

Ausgangspunkt ist die Einschätzung des Bundesrats. Er hat seine Botschaft zu den EU-Verträgen vor zwei Wochen verabschiedet und sich – gestützt auf ein früheres Gutachten des Bundesamts für Justiz – gegen ein obligatorisches Referendum ausgesprochen. Formell handle es sich nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation, wie ihn die Bundesverfassung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr klar vorsieht. Aussenminister Ignazio Cassis räumte zugleich ein, dass hinter dem Entscheid auch taktische Überlegungen stehen: Das Erfordernis eines doppelten Mehrs würde die Hürden für ein Ja deutlich erhöhen. Eine aktuelle Sotomo-Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Befragten ein reines Volksmehr als fairer empfindet als das Ständemehr.

In der Anhörung prallten verfassungsrechtliche und politische Argumente aufeinander. Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Glaser plädierte für die Unterstellung der Bilateralen III unter ein obligatorisches Referendum, weil die Tragweite des Vertragspakets nach seiner Einschätzung ein Ständemehr rechtfertige. Demgegenüber stellte sich die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney gegen ein solches Vorgehen; der St. Galler Verfassungsrechtler Stefan Schmid positionierte sich zwischen den Polen. Befürworter eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sprechen von einer Konstruktion «sui generis»: Das Parlament könnte ein Vertragswerk mit potenziell verfassungsnahen Auswirkungen freiwillig an die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone knüpfen – ob dies für Bilaterale III sachlich begründbar ist, bleibt jedoch umstritten.

Hinter der juristischen Debatte verbirgt sich ein machtpolitischer Konflikt darüber, wer in der Schweiz letztlich den Ton angibt. Politologe Adrian Vatter verwies auf Analysen seines Kollegen Sean Müller zu den zehn Abstimmungen, in denen das Ständemehr das Volksmehr überstimmt hat. Demnach profitieren insbesondere Männer, ältere Stimmberechtigte und kleinere deutschschweizerische Landkantone von der kantonalen Gewichtung. Systematisch benachteiligt werden grosse, urbane und stark wachsende Kantone, die Romandie, das Tessin, die Nordwestschweiz, Frauen sowie die unter 40-Jährigen. Städte verloren in diesen Fällen durchwegs; die Romandie wurde siebenmal, das Tessin neunmal überstimmt. Die SPK-S unter Führung von Präsidentin Heidi Z'graggen will ihre Entscheide erst später fällen – die nun öffentlich dokumentierten Bruchlinien zwischen Föderalismus, Mehrheitsprinzip und politischer Repräsentation dürften die anstehende Parlamentsdebatte jedoch prägen.

Verspätete Sammelanfrage löst Koalitionskrach über Verantwortung im Hohen Haus aus

30.03.2026


Eine verspätet weitergeleitete parlamentarische Anfrage sorgt in Wien für politischen Streit zwischen ÖVP und FPÖ. Im Zentrum steht Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), dem die Volkspartei indirekt vorwirft, die Kontrollrechte des Parlaments zu unterminieren. Konkret geht es um eine Sammelanfrage des FPÖ-Abgeordneten Wendelin Mölzer zur Finanzierung des „Antifaschistischen Informationsblatts“, die am 28. Jänner im Nationalrat eingebracht wurde, laut ÖVP aber erst am 20. März – und damit knapp eine Woche vor Ablauf der zweimonatigen Beantwortungsfrist – an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) weitergeleitet wurde.

Die Parlamentsdirektion sprach von einem „Versehen“, das in der Kanzlei der Direktion und damit auf Verwaltungsebene passiert sei. Ein Sprecher betonte gegenüber der APA, Mölzer sei unmittelbar informiert worden, sobald der Fehler bemerkt worden sei. Um die Folgen zu begrenzen, solle die Anfrage so behandelt werden, dass die Frist zur Beantwortung mit der tatsächlichen Zustellung an das Innenministerium beginne, nicht mit dem Datum der Einbringung im Nationalrat.

Innenminister Karner verweist hingegen auf das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats, wonach der Fristenlauf mit der Übergabe der Anfrage an den Präsidenten des Nationalrats am 28. Jänner begonnen habe. Da ihm das Schreiben erst am 20. März zugegangen sei, sei eine inhaltliche Beantwortung der Fragen in der verbleibenden Zeit „nicht möglich“, hielt Karner in seiner offiziellen Antwort fest. Damit stehen ein pragmatischer Umgang der Parlamentsverwaltung mit der Frist und die formale Rechtsauffassung des Ressorts im Widerspruch.

Trotz der übernommenen Verantwortung durch die Verwaltung erhöht die ÖVP den Druck auf Rosenkranz. Generalsekretär Nico Marchetti spricht von der Frage, ob der FPÖ-Nationalratspräsident „parlamentarische Kontrollrechte ausgehebelt“ habe. Die „gewissenhaften Beamtinnen und Beamten“ der Parlamentsdirektion verdienten Rückendeckung, erklärte Marchetti, doch es stelle sich, wer die politische Verantwortung dafür trage, dass ein Ministerium „faktisch keine Chance hatte, fristgerecht zu antworten“. Gerade weil es sich um eine Anfrage aus den Reihen der FPÖ handle, erwartet die Volkspartei nach eigenen Angaben eine „lückenlose Aufklärung“ und warnt davor, das Amt des Nationalratspräsidenten für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren.