Gesundheitsplan 2040+: Mehr Spezialisierung, weniger Kirchturmdenken in der Thermenregion

12.06.2026


Der seit Jahren diskutierte Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt nimmt eine entscheidende Hürde. Ende Juni soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eines der größten Gesundheitsprojekte Niederösterreichs eingereicht werden. Läuft das Verfahren ohne größere Verzögerungen, könnte 2027 der Baubeginn für das neue Großspital erfolgen. Das Projekt ist zentraler Bestandteil des Gesundheitsplans 2040+ des Landes und soll die Versorgung in der Thermenregion langfristig neu ordnen.

Finanziell ist der Neubau zu einem Milliardenprojekt angewachsen. Als der niederösterreichische Landtag 2019 grünes Licht gab, wurden die Kosten noch auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Inzwischen kalkuliert das Land mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Finanz- und Gesundheitslandesrat Anton Kasser (ÖVP) machte bei einem Pressetermin deutlich, dass diese Summe nicht weiter steigen dürfe; Ziel sei es vielmehr, unter dem vorgegebenen Budgetrahmen zu bleiben. Zusätzliche Ausstattungswünsche, so Kasser, seien nicht vorgesehen – „kein Schnickschnack“.

Inhaltlich ist der Neubau eng mit einer tiefgreifenden Strukturreform in der Thermenregion verknüpft. Der Gesundheitsplan 2040+ setzt auf stärkere Spezialisierung und standortübergreifende Zusammenarbeit statt auf die bisherige Logik einzelner Häuser. So wurden etwa einzelne Fachrichtungen zwischen den Kliniken verschoben, um Kompetenzen zu bündeln. Bereits umgesetzt ist ein gemeinsames onkologisches Versorgungskonzept der Häuser Baden und Wiener Neustadt, das als Musterbeispiel für die neue regionale Ausrichtung gilt.

Die onkologische Abteilung unter der Leitung von Birgit Grünberger arbeitet seit Jahresbeginn standortübergreifend als ein gemeinsames Team. Tägliche Besprechungen zu aktuellen Fällen und ein „Tumorboard“ sollen die Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten koordinieren. Nach Angaben der Landesgesundheitsagentur sind alle Klinikstandorte in ein Tumornetzwerk eingebunden, das eine wohnortnahe, zugleich hochspezialisierte onkologische Versorgung ermöglichen soll. Vorständin Elisabeth Bräutigam und Landesrat Kasser betonen, dass damit der Schritt von der Einzelklinik hin zu regional organisierten Versorgungsstrukturen vollzogen werde – mit dem künftigen Universitätsklinikum Wiener Neustadt als zentralem Baustein.

Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.