Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026


Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.