Möbelkette Interio stellt Antrag auf Sanierung ohne Eigenverwaltung

10.03.2026


Die Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H., die unter der Marke Interio bekannt ist, hat beim Landesgericht Wiener Neustadt erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Der Kreditschutzverband KSV1870 bestätigte den Schritt am Montag. Das Unternehmen meldete Schulden in Höhe von 6,8 Millionen Euro an, wobei 69 Gläubiger betroffen sind. Interio beschäftigt 37 Mitarbeiter, deren Gehälter seit Februar offen sind.

Es handelt sich nicht um die erste Insolvenz des Möbelhändlers mit Hauptsitz in Vösendorf und Filialen in Wien, Linz und Graz. Bereits 2024 wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet, das einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent für die Gläubiger vorsah. Die letzte Teilquote dieses Plans in Höhe von fünf Prozent wäre im März fällig gewesen. Das Unternehmen gibt an, diese aufgrund gestiegener Energie-, Personal- und Mietkosten sowie rückläufiger Umsatzzahlen nicht bezahlen zu können.

Neben diesen Altlasten belasten die Kostensteigerungen für Personal, Miete und Energie das Budget des Unternehmens. Creditreform merkte an, dass diese Faktoren zur erneuten finanziellen Not beigetragen haben. Interio bietet seinen Gläubigern nun erneut eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent an, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Fortbetrieb des Unternehmens finanziert werden soll. Alexander Greifeneder vom KSV1870 erklärte, dass die Schuldnerin eine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens anstrebt.

Ob der Sanierungsplan realistisch ist, wird nun ein Insolvenzverwalter prüfen. Der Kreditschutzverband rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Verfahrens. Trotz der erneuten Pleite plant Interio, den Betrieb weiterzuführen, wobei die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs entscheidend für die Finanzierung der angebotenen Quote sein soll. Die Entwicklung unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Einzelhandel, insbesondere durch steigende Betriebskosten und Umsatzrückgänge.

Nach Zoutendijk-Rückzug: Julius Bär setzt im Verwaltungsrat auf Regulierungs- und Risikoexpertise

16.03.2026


Die Julius Bär Gruppe stellt ihren Verwaltungsrat neu auf und setzt dabei klar auf zusätzliche Risiko- und Compliance-Kompetenz. Das Zürcher Vermögensverwaltungsinstitut teilte mit, dass Olga Zoutendijk an der Generalversammlung am 9. April 2026 nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird und ihr Mandat damit niederlegt. Zoutendijk gehört dem Gremium seit sieben Jahren an und war seither Mitglied des Audit Committee sowie des Governance & Risk Committee.

Verwaltungsratspräsident Noel Quinn würdigte Zoutendijks Beitrag als «bedeutend und wertvoll» und verwies auf ihre Rolle in zahlreichen konstruktiven Debatten innerhalb der Ausschüsse. Nach einer zweijährigen Übergangsphase, in der sich die Bank laut Quinn in eine «gestärkte Position» gebracht habe, sehe Zoutendijk nun den richtigen Zeitpunkt für ihren Rücktritt gekommen. Die Personalie fällt zusammen mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Bank.

Als Ersatz schlägt Julius Bär der Generalversammlung die Wahl von Colin Bell in den Verwaltungsrat vor. Im Communiqué wird Bell als «vielseitig qualifizierte Führungspersönlichkeit aus der Bankenbranche» beschrieben. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Unternehmensführung und ausgewiesene Fachkenntnisse in Geldwäschereiprävention, Financial Crime Compliance und Non-Financial Risk. Die Bank hebt zudem sein technisches Know-how und seine geopolitischen Kenntnisse hervor – Letztere auch vor dem Hintergrund seiner 16-jährigen Laufbahn in Führungsfunktionen bei der britischen Armee zu Beginn seiner Karriere.

Bell hat seine operative Tätigkeit vor kurzem beendet, um sich Beratungsmandaten und Verwaltungsratsaufgaben zu widmen. Zuvor war er unter anderem Group Chief Compliance Officer bei HSBC sowie Group Chief Compliance Officer und Head Non-Financial Risk bei UBS. In diesen Funktionen baute er laut Julius Bär anspruchsvolle Compliance-Programme mit auf und pflegte enge Kontakte zu Aufsichtsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority, der Prudential Regulation Authority, der Europäischen Zentralbank und – in seiner Zeit bei UBS – zur Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Bereits im Februar hatte Julius Bär angekündigt, der GV 2026 auch die Wahl von Urban Angehrn in den Verwaltungsrat zu empfehlen, womit das Kontrollgremium nach der Übergangsphase gezielt mit zusätzlicher Risiko- und Regulatorikexpertise verstärkt werden soll.