Machtprobe im Stiftungsrat: Wer übernimmt den ORF-Chefsessel ab 2027?

11.06.2026


Im ORF-Stiftungsrat steht am Donnerstag eine zentrale Personalentscheidung an: Die 35 Mitglieder des Gremiums bestimmen in einer nicht öffentlichen Sitzung in Wien, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 1. Jänner 2027 als Generaldirektor oder Generaldirektorin führen wird. Für den Chefsessel ist eine einfache Mehrheit notwendig, mindestens 18 Stimmen sind erforderlich. Die Sitzung dürfte sich bis in den späten Nachmittag ziehen, da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber zunächst ihre Konzepte präsentieren müssen.

Als Favorit für die fünfjährige Funktionsperiode gilt der frühere APA-CEO Clemens Pig. Er trifft jedoch auf ein breites Feld erfahrener Medienmanager: Unter den insgesamt neun Kandidatinnen und Kandidaten finden sich der ehemalige ProSiebenSat.1Puls4-Geschäftsführer Markus Breitenecker, ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer, Ex-HBO-Manager Johannes Larcher und ORF-III-Kogeschäftsführerin Kathrin Zierhut-Kunz. Ebenfalls im Rennen sind „Exxpress“-Herausgeberin Eva Schütz, der frühere ServusTV-Chefredakteur Robert Altenburger, die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister und die frühere ORF-Managerin Petra Höfer.

Die Hearings folgen einer zuvor ausgelosten Reihenfolge. Den Auftakt macht Zierhut-Kunz, den Abschluss Sagmeister. Dazwischen versuchen Höfer, Pig, Schütz, Larcher, Breitenecker, Altenburger und Totzauer, die Stiftungsräte von ihren Strategien für die Zukunft des ORF zu überzeugen. Pro Person sind 20 Minuten Präsentationszeit vorgesehen, daran schließt jeweils eine Fragerunde an. Insgesamt hatten sich 75 Personen fristgerecht beworben, doch nur 13 erfüllten nach Einschätzung einer Findungskommission die formalen Ausschreibungskriterien; neun von ihnen wurden von zumindest einem Stiftungsratsmitglied nominiert und damit für das Hearing zugelassen.

Verfahrensseitig steht die Bestellung der neuen ORF-Spitze unter besonderer Beobachtung. Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer, von der SPÖ nominiert, betonte, alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der von der FPÖ nominierte Stiftungsrat Peter Westenthaler kündigte hingegen bereits an, die Bestellung anfechten zu wollen. Für zusätzliche Transparenz sorgt, dass die Stiftungsratsmitglieder ihre Entscheidung erstmals begründen müssen – eine Folge des Europäischen Medienfreiheitsrechts, das nun Anwendung findet.

Fest steht bereits, dass an der ORF-Spitze ab 2027 eine neue Person stehen wird. Die amtierende Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat auf eine neuerliche Bewerbung verzichtet. Sie verwies darauf, dass ihr in der verbleibenden Amtszeit mehr Freiheit bleibe, um Missstände aufzuarbeiten, strukturelle Weichen zu stellen und das Vertrauen in den ORF zu stärken. Gelingt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine der Bewerbungen, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidatinnen oder Kandidaten vor. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.