Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.

Überkapazität an Bord: Swiss will mit Geldanreizen Crewbestand senken

17.03.2026


Swiss versucht, einen Personalüberhang beim Kabinenpersonal mit freiwilligen Maßnahmen zu reduzieren und bietet Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern dafür finanzielle Anreize. Mitarbeitende, die ihr Arbeitsverhältnis bis zum 30. April freiwillig beenden, erhalten eine pensumsbereinigte Pauschale von 15'000 Franken. Voraussetzung ist, dass sie das Unternehmen spätestens bis Ende August 2026 verlassen. Das Angebot gilt nach Angaben der Gesellschaft seit vergangenem Freitag und richtet sich an rund 4.000 Kabinenmitarbeitende an der Basis in Zürich.

Hintergrund des Programms ist ein deutlicher Überbestand in der Kabine: In manchen Monaten beschäftigt Swiss nach Unternehmensangaben bis zu 300 Flugbegleitende mehr, als im laufenden Betrieb eingesetzt werden können. Als Gründe nennt die Airline anhaltende Triebwerksprobleme sowie einen Mangel an Cockpitpersonal. In der Folge fliegt Swiss derzeit weniger als ursprünglich geplant, was den Bedarf an Kabinencrews verringert.

Neben der Option auf eine endgültige Trennung vom Unternehmen umfasst das Paket auch Modelle für temporäre Auszeiten. Wechseln Beschäftigte in ein sogenanntes „ruhendes Arbeitsverhältnis“ von mindestens einem Jahr, wird ebenfalls eine Auszahlung geleistet. Dieses Modell ist ab dem sechsten Dienstjahr möglich und sichert den Mitarbeitenden eine garantierte Rückkehr nach Ablauf der Auszeit. Auch beim „Study & Fly“-Modell, das sich an Mitarbeitende richtet, die ein Studium beginnen und parallel in reduziertem Umfang weiter fliegen wollen, wird die Pauschale anteilig ausbezahlt.

Swiss verweist darauf, bereits in den vergangenen Monaten freiwillige Instrumente wie unbezahlte Ferien oder individuelle Auszeiten angeboten zu haben, die von vielen Mitarbeitenden genutzt würden. Die Airline zeigt sich zuversichtlich, den Personalüberhang mit den nun erweiterten freiwilligen Maßnahmen abzubauen. Kündigungen seien derzeit nicht vorgesehen und würden nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, falls die Freiwilligenprogramme nicht ausreichen sollten.