
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.
Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.
Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.
Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

Swiss versucht, einen Personalüberhang beim Kabinenpersonal mit freiwilligen Maßnahmen zu reduzieren und bietet Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern dafür finanzielle Anreize. Mitarbeitende, die ihr Arbeitsverhältnis bis zum 30. April freiwillig beenden, erhalten eine pensumsbereinigte Pauschale von 15'000 Franken. Voraussetzung ist, dass sie das Unternehmen spätestens bis Ende August 2026 verlassen. Das Angebot gilt nach Angaben der Gesellschaft seit vergangenem Freitag und richtet sich an rund 4.000 Kabinenmitarbeitende an der Basis in Zürich.
Hintergrund des Programms ist ein deutlicher Überbestand in der Kabine: In manchen Monaten beschäftigt Swiss nach Unternehmensangaben bis zu 300 Flugbegleitende mehr, als im laufenden Betrieb eingesetzt werden können. Als Gründe nennt die Airline anhaltende Triebwerksprobleme sowie einen Mangel an Cockpitpersonal. In der Folge fliegt Swiss derzeit weniger als ursprünglich geplant, was den Bedarf an Kabinencrews verringert.
Neben der Option auf eine endgültige Trennung vom Unternehmen umfasst das Paket auch Modelle für temporäre Auszeiten. Wechseln Beschäftigte in ein sogenanntes „ruhendes Arbeitsverhältnis“ von mindestens einem Jahr, wird ebenfalls eine Auszahlung geleistet. Dieses Modell ist ab dem sechsten Dienstjahr möglich und sichert den Mitarbeitenden eine garantierte Rückkehr nach Ablauf der Auszeit. Auch beim „Study & Fly“-Modell, das sich an Mitarbeitende richtet, die ein Studium beginnen und parallel in reduziertem Umfang weiter fliegen wollen, wird die Pauschale anteilig ausbezahlt.
Swiss verweist darauf, bereits in den vergangenen Monaten freiwillige Instrumente wie unbezahlte Ferien oder individuelle Auszeiten angeboten zu haben, die von vielen Mitarbeitenden genutzt würden. Die Airline zeigt sich zuversichtlich, den Personalüberhang mit den nun erweiterten freiwilligen Maßnahmen abzubauen. Kündigungen seien derzeit nicht vorgesehen und würden nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, falls die Freiwilligenprogramme nicht ausreichen sollten.