Nahost-Krieg: Über 800.000 Binnenvertriebene im Libanon, 100.000 im Iran

14.03.2026


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor einer sich zuspitzenden Gesundheitskrise im Iran und im Libanon infolge des seit Ende Februar andauernden Kriegs im Nahen und Mittleren Osten. Nach WHO-Angaben wurden im Iran seit Beginn der Kampfhandlungen am 28. Februar 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen dokumentiert. Dabei seien acht Beschäftigte des Gesundheitswesens getötet worden. Solche Angriffe kosteten nicht nur Leben, sondern entzogen Gemeinden in einer Ausnahmesituation den Zugang zu medizinischer Versorgung, betonte die Organisation. Personal, Patienten und Einrichtungen müssten nach humanitärem Völkerrecht jederzeit geschützt werden.

Auch der Libanon ist laut WHO erheblich betroffen. Im selben Zeitraum wurden dort 25 Angriffe auf Gesundheitszentren registriert, bei denen 16 Menschen ums Leben kamen und 29 verletzt wurden. Parallel dazu berichtet die WHO unter Verweis auf nationale Behörden von hohen Opferzahlen in beiden Ländern. Im Iran seien 1.255 Menschen getötet und mehr als 15.100 verletzt worden. Im Libanon meldeten die Behörden 634 Todesopfer und über 1.586 Verletzte; nach jüngsten Angaben libanesischer Stellen liege die Zahl der Toten bereits bei rund 690. Die WHO spricht von mehr als 800.000 Binnenvertriebenen im Libanon.

Die militärische Eskalation hat massive Fluchtbewegungen ausgelöst. Schätzungen zufolge sind im Iran mehr als 100.000 Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden, im Libanon bis zu 700.000. Viele suchten in überfüllten Gebäuden Zuflucht, häufig mit nur eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. Diese Bedingungen erhöhten das Risiko für Atemwegs- und Durchfallerkrankungen, warnt die WHO. Besonders gefährdet seien Frauen und Kinder, die in Notunterkünften oft nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und Vorsorgemaßnahmen hätten.

Zusätzlich zu den direkten Kriegsfolgen beobachtet die WHO im Iran auch Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse. Nach Angriffen auf Ölanlagen sei dort sogenannter „schwarzer Regen“ niedergegangen, zudem seien giftige Verbindungen in der Luft gemessen worden. Diese könnten Atemwegsprobleme auslösen, erklärte die Organisation und schloss sich den Empfehlungen iranischer Behörden an, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Vor dem Hintergrund anhaltender Luftschläge der USA und Israels auf Ziele im Iran sowie fortgesetzter Angriffe im Libanon weist die WHO darauf hin, dass der Schutz medizinischer Infrastruktur und des Gesundheitspersonals entscheidend sei, um eine weitere Verschärfung der humanitären Lage zu verhindern.

Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.