Ölpreise steigen auf Juli-2024-Hoch, Börsen unter Druck

10.03.2026


Die europäischen Börsen haben am Freitag anfängliche Gewinne nicht halten können und sind ins Minus gedreht. Die anhaltende Unsicherheit im Nahen Osten, insbesondere der Konflikt im Persischen Golf, belastet die Märkte und führt zu einer vorsichtigen Haltung der Anleger. Trotz positiver Meldungen vom Pentagon deuten die Entwicklungen auf eine komplexe geopolitische Lage hin, die die Wirtschaftsaussichten trübt.

Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 verlor am Mittag 0,26 Prozent auf 5.769,23 Punkte. Außerhalb der Eurozone zeigte sich der britische FTSE 100 dank der Gewinne im Ölsektor kaum verändert, während der Schweizer SMI um 0,8 Prozent auf 13.191,43 Punkte nachgab. Die Märkte reagieren damit auf die gestiegenen Risiken durch den anhaltenden Konflikt, der die globale Wirtschaft bedrohen könnte.

An der Spitze der Einzelsektoren standen die Ölwerte, da der Iran-Konflikt und die Sorge vor einer möglichen Sperrung der Straße von Hormus den Ölpreis in die Höhe getrieben haben. Der Preis für Rohöl der Sorte Brent stieg am Freitag auf 87,66 Dollar und erreichte damit den höchsten Stand seit Juli 2024. Seit Beginn der jüngsten Angriffe im Nahen Osten hat sich der Brent-Preis um mehr als 20 Prozent verteuert, was die Abhängigkeit der Märkte von geopolitischen Stabilitätsfaktoren unterstreicht.

Während die Ölwerte profitierten, gerieten Pharmatitel unter Druck. Die Aktien von Roche fielen um 2,3 Prozent, nachdem der Konzern und Partner Zealand Pharma enttäuschende Daten aus einer Phase-II-Studie mit dem Prüfwirkstoff Petrelintide zur Behandlung von Übergewicht gemeldet hatten. Die Landesbank Baden-Württemberg kommentierte, dass trotz militärischer Erfolgsmeldungen kein schnelles Ende des Konflikts zu erwarten sei, was die wirtschaftlichen Risiken weiter erhöht. Zudem trug die Erwartung des US-Arbeitsmarktberichts am Nachmittag zur Zurückhaltung der Anleger bei.

UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.