
Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Der Standortentscheid ist gefallen: Hitachi Energy baut seinen neuen Schweizer Hauptsitz nicht in Wettingen AG, sondern in Otelfingen im Kanton Zürich. Der international tätige Technologiekonzern will auf einem Campus das bisher über zwölf Standorte verteilte Geschäft in der Schweiz konzentrieren und dort langfristig rund 3000 Arbeitsplätze ansiedeln. Bereits heute sichert das Unternehmen nach eigenen Angaben 1000 Stellen, zusätzlich sollen auf dem neuen Areal bis zu 2000 weitere Jobs entstehen.
Otelfingen setzt sich damit gegen die Aargauer Gemeinde Wettingen durch, die auf der «grünen Wiese» im Gebiet Tägerhardächer auf die Ansiedlung gehofft hatte. Statt eines kompletten Neubaus nutzt Hitachi in Otelfingen das ehemalige, teils unter Schutz stehende Jelmoli-Verteilzentrum sowie angrenzende Parzellen – insgesamt 11 Hektaren. Ausschlaggebend waren nach Angaben der Beteiligten unter anderem die bestehende S-Bahn-Haltestelle direkt beim Areal, die Möglichkeit einer etappierten Entwicklung des Projekts sowie die Risikoabwägung zwischen Umnutzung bestehender Bausubstanz und einem Neubau.
Für Otelfingen markiert der Entscheid einen Einschnitt von historischer Dimension: Die Gemeinde vergleicht die Ansiedlung der Energie-Sparte von Hitachi mit dem Zuzug von Jelmoli in den 1960er-Jahren. Der Campus soll zunächst mit rund 1600 Arbeitsplätzen starten und später auf bis zu 3000 ausgebaut werden. Hitachi Energy plant, bis 2030 die heutigen Standorte in Baden, Dättwil, Turgi-Untersiggenthal, Seon und Zürich-Altstetten in Otelfingen zu bündeln. Der Konzern bekräftigt, die Schweiz bleibe ein entscheidendes Zentrum für die Weiterentwicklung seiner Technologien.
Im Aargau überwiegen Enttäuschung und Sorge. Rund 1000 Arbeitsplätze gehen dem Kanton mit der Verlagerung verloren, wie die Standortförderung bestätigt. Wettingen hatte sich von dem Projekt nicht nur Impulse für das wirtschaftlich angeschlagene Gemeinwesen, sondern auch bis zu zweistellige Millionenerträge pro Jahr in der Gemeindekasse erhofft. Gleichzeitig war das Vorhaben politisch umstritten: Für den geplanten Campus hätte Landwirtschaftsland umzoned werden müssen, wogegen sich insbesondere die Nachbargemeinde Würenlos stellte und unter anderem steigende Immobilienpreise und mehr Verkehr befürchtete. Dass nun Otelfingen mit bestehender Infrastruktur und höherer Unternehmenssteuerbelastung den Zuschlag erhält, verschiebt das wirtschaftliche Gewicht in der Region Limmattal zugunsten des Kantons Zürich.