
Die Bundesregierung will mit einer befristeten Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel die rasant gestiegenen Spritpreise dämpfen. Für zwei Monate soll die Steuer um rund 17 Cent pro Liter sinken, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin an. Die Maßnahme solle die Lage für Autofahrer und Unternehmen „sehr schnell“ verbessern, sagte Merz nach Beratungen der Koalitionsspitzen.
Die Koalition aus Union und SPD versteht die Steuersenkung als Teil eines größeren Entlastungs- und Reformpakets. Vereinbart wurden zudem Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Steuerreform für untere und mittlere Einkommen zum 1. Januar 2027. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Verbraucher und Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Zugleich betonten Merz und weitere Kabinettsmitglieder, die Maßnahme sei bewusst zeitlich begrenzt, weil der Staat nicht sämtliche Risiken und Unsicherheiten dauerhaft abfedern könne.
Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen bei der Energiesteuer ist eine Anhebung der Tabaksteuer noch im Jahr 2026 vorgesehen. Zusätzlich will die Koalition es Arbeitgebern im selben Jahr ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro an Beschäftigte auszuzahlen. Die Bundesregierung erwartet von der Mineralölwirtschaft, dass diese die Steuersenkung „direkt und ohne Einschränkungen“ an die Verbraucher weitergibt. Parallel dazu begrüßt Berlin, dass die EU-Kommission mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölbranche analog zum Energiekrisenbeitrag 2022 prüft; im Raum steht unter anderem eine Übergewinnsteuer.
Als Hauptgrund für die gestiegenen Energiepreise nannte Merz den Krieg zwischen den USA und dem Iran. Laut Kanzler waren Verhandlungen über einen Waffenstillstand am Wochenende abgebrochen worden. Der US-Präsident habe zudem eine Blockade der Straße von Hormus angekündigt, woraufhin der Ölpreis wieder auf über 100 Dollar pro Barrel gestiegen sei. Dieser Konflikt sei die eigentliche Ursache für die Probleme, die Deutschland spüre, sagte Merz. Er und Außenminister Johann Wadephul arbeiteten nach eigenen Angaben daran, auf ein Ende der Kampfhandlungen hinzuwirken. Merz bezeichnete das aktuelle Paket als Auftakt weiterer Beratungen mit dem Ziel, den Staat „moderner und gerechter“ zu machen und das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Landes zu stärken.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.