
Sandoz hat im ersten Quartal 2026 trotz erheblicher Verwerfungen im Penicillin-Geschäft weiteres Wachstum erzielt. Der Umsatz des Schweizer Generika- und Biosimilar-Spezialisten belief sich zwischen Januar und März auf 2,76 Milliarden US-Dollar, ein Plus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zu konstanten Wechselkursen legten die Erlöse um 3 Prozent zu. Der Konzern bestätigt nach eigenen Angaben seinen Ausblick für das Gesamtjahr.
Treiber der Entwicklung war vor allem das höhermargige Biosimilar-Geschäft, das die frühere Novartis-Tochter weiter ausgebaut hat. Dagegen stand die grössere Generika-Sparte erneut unter Druck, weil sich die Marktverwerfungen im Penicillin-Segment fortsetzten. Klammerte man die negativen Auswirkungen aus dem Antibiotika-Geschäft aus, hätte das Umsatzplus zu konstanten Wechselkursen bei rund 5 Prozent gelegen und damit im Rahmen der Unternehmensprognose.
Die Belastungen resultieren aus einem anhaltenden Preisverfall bei wichtigen Penicillin-Wirkstoffen (Active Pharmaceutical Ingredients), der bereits im Vorjahr eingesetzt hatte. Hintergrund sind US-Zölle, die chinesische Anbieter dazu veranlasst haben, ihre Penicillin-Mengen verstärkt nach Europa umzuleiten. Das zusätzliche Angebot hat dort die Preise deutlich gedrückt. Parallel dazu führten in Indien eingeführte Mindestpreisvorschriften dazu, dass weniger chinesische Ware in diesen Markt floss, was den Wettbewerbsdruck in Europa zusätzlich verschärfte und den Preisdruck weiter verstärkte.
Laut Sandoz konzentrieren sich die heftigsten Auswirkungen dieser Entwicklung auf das erste Quartal, die verbleibenden Effekte sollen sich nun schrittweise abschwächen. Analysten verweisen darauf, dass das Unternehmen ohne den Antibiotika-Gegenwind im Rahmen seiner Guidance gewachsen wäre. Der Konzern bleibt damit auf Wachstumskurs, muss sich im Generika-Kerngeschäft jedoch weiterhin in einem von handelspolitischen Eingriffen und regulatorischen Änderungen verzerrten Marktumfeld behaupten.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.