
Die Rektorin der Düsseldorfer Kunstakademie, Donatella Fioretti, lehnt Rücktrittsforderungen nach einer umstrittenen Veranstaltung mit der palästinensischen Künstlerin Basma al-Sharif ab. Die 64-Jährige bezeichnete die Forderungen in einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als unbegründet und verwies auf die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig äußerte sie Besorgnis darüber, dass Amtsträger versuchten, "aus politischen Gründen Druck auf kulturelle und wissenschaftliche Institutionen und ihre Leitungen auszuüben".
Die Kontroverse entzündete sich an einer im Januar durchgeführten Veranstaltung mit Basma al-Sharif, gegen die jüdische Verbände protestiert und Antisemitismus-Vorwürfe erhoben hatten. Die Kunstakademie berief sich auf die Kunstfreiheit und führte die Veranstaltung durch, entschied sich jedoch aus Sicherheitsbedenken für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Gezeigt wurden zwei kurze Filme der Künstlerin, gefolgt von einem Künstlerinnengespräch.
Eine auf der Plattform Change.org veröffentlichte Petition mit der Rücktrittsforderung an Fioretti wurde von prominenten Erstunterzeichnern unterstützt, darunter Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Oded Horowitz, und der städtische Antisemitismus-Beauftragte Wolfgang Rolshoven. Bis Mittwochnachmittag hatten mehr als 700 Menschen die Petition unterschrieben. In der Petition wird gefordert, dass die Hochschule einen sicheren Raum für alle Studierenden bieten müsse, was eine klare Abgrenzung gegenüber antisemitischen oder rassistischen Positionierungen voraussetze.
Das Kultur- und Wissenschaftsministerium hat Fioretti aufgefordert, an einer Sondersitzung des Kultur- und Medienausschusses des Landtags am 18. März teilzunehmen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Kulturministerin Ina Brandes (CDU) bedauerte die Entscheidung der Kunstakademie, betonte jedoch, dass sie den Entschluss mit Blick auf Kunstfreiheit und Hochschulautonomie respektieren müsse. Das Ministerium stellte klar, dass ein politisch zu verurteilendes Verhalten der Rektorin keine Kürzung von bereits verabschiedeten Haushaltsmitteln für die Akademie rechtfertige.

Die Schweizer Regierung verschärft den Ton im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen!», über die am 14. Juni entschieden wird. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Vorlage zur Ablehnung und warnen vor weitreichenden Konsequenzen für Wirtschaft, Sicherheit und das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf 10 Millionen begrenzen und ab einem Schwellenwert von 9,5 Millionen zwingende Gegenmassnahmen auslösen.
Aus Sicht des Bundesrats könnte die Umsetzung dieses Ziels bedeuten, dass die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU aufkündigen müsste. Dieses gilt als zentrales Element des bilateralen Wegs. Bundesrat Beat Jans stellte in Bern klar, ein solcher Schritt würde nicht nur die Freizügigkeit selbst infrage stellen, sondern die bilateralen Abkommen insgesamt erschüttern. Gemäss mehreren Studien, auf die sich die Regierung beruft, wären für die Schweizer Volkswirtschaft Einkommensverluste in Milliardenhöhe zu erwarten, zudem sei mit einem Druck nach unten auf die Löhne zu rechnen.
Auch die Kantone und die Sozialpartner stellen sich gegen die Initiative. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden warnten, dass Unternehmen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und andere öffentliche Institutionen deutlich schlechter Fachkräfte aus der EU und der EFTA rekrutieren könnten. Dies würde den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zuwanderung stark von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängt: In Phasen der Hochkonjunktur holen Firmen vermehrt Personal aus dem Ausland, wenn in der Schweiz zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Über die wirtschaftlichen Effekte hinaus sieht die Regierung auch Risiken für die innere Sicherheit und das Asylsystem. Sollte die Schweiz im Zuge eines Konflikts um die Personenfreizügigkeit auch die Schengen- und Dublin-Abkommen verlieren, müsste sie deutlich mehr Asylgesuche eigenständig bearbeiten und könnte bestimmte Schutzsuchende nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Das würde die Kosten im Asylbereich erhöhen. Zudem ginge der Zugang zu wichtigen europäischen Datenbanken für Polizei und Grenzschutz verloren, was die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus erschweren könnte. Der Bundesrat plädiert daher dafür, dem demografischen Wachstum mit gezielten politischen Massnahmen zu begegnen, statt mit einem starren Bevölkerungsdeckel das institutionelle Gefüge mit der EU und zentrale wirtschaftliche Interessen aufs Spiel zu setzen.