
Die anstehenden Kommunalwahlen in Hessen und Bayern gelten weit über die Grenzen der Gemeinden hinaus als wichtiger Stimmungstest für die Landes- und Bundesparteien. In Hessen richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Grünen. Nach 18,4 Prozent bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren lagen sie im Februar im „Hessentrend“ von Infratest dimap für den Hessischen Rundfunk nur noch bei 14 Prozent. Ob sich dieser Rückgang in den kommunalen Ergebnissen widerspiegelt oder die Partei an frühere Erfolge anknüpfen kann, dürfte bundesweit genau verfolgt werden. Die Resultate werden auf Basis offizieller Zahlen der Städte und Gemeinden in interaktiven Live-Karten aufbereitet, wobei Qualität der Datenerfassung Vorrang vor Geschwindigkeit hat.
In Bayern steht bei der landesweiten Kommunalwahl am 8. März vor allem die CSU unter Beobachtung. Die Partei von Ministerpräsident Markus Söder tritt in einem besonders umfangreichen Urnengang an: Bayernweit werden in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen rund 37.300 Mandate neu vergeben, insgesamt sollen laut Statistischem Landesamt etwa 39.300 Mandatsträger bestimmt werden. Gleichzeitig werden in 22 von 25 kreisfreien Städten neue Oberbürgermeister gewählt, in 62 von 71 Landkreisen neue Landräte, und in 1.898 von 2.031 kreisangehörigen Gemeinden neue erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Erste Ergebnisse sollen kurz nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr in Live-Karten abrufbar sein.
Besonderes Augenmerk gilt innerhalb Bayerns der Landeshauptstadt München. Dort bewirbt sich der 67-jährige Dieter Reiter (SPD) um eine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister. Zu seinen wichtigsten Herausforderern zählen Clemens Baumgärtner (CSU) und der 35-jährige Dominik Krause (Grüne. Die SPD rechnet mit einer Wiederwahl Reiters, dennoch ist eine Stichwahl am 22. März einkalkuliert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Die kommunalen Personenvoten in München und anderen größeren Städten werden von den Parteien als Indikator dafür gelesen, wie ihre Marken in urbanen Milieus verankert sind.
In beiden Bundesländern spielt auch das Wahlalter eine Rolle in der politischen Debatte. Sowohl Hessen als auch Bayern halten an der Volljährigkeit als Grenze für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen fest; wählen darf man dort ab 18 Jahren. Damit unterscheiden sie sich von elf anderen Bundesländern, in denen bereits 16- und 17-Jährige kommunal wählen können. In Hessen konnten diese zwar zur Europawahl im Juni 2024 ausnahmsweise teilnehmen, bei Kommunalwahlen bleibt das Wahlrecht jedoch auf Volljährige beschränkt. Vor diesem Hintergrund werden die kommunalen Ergebnisse in Hessen und Bayern nicht nur als Momentaufnahme der Parteistärken gewertet, sondern auch als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen über Beteiligung, Wahlrecht und die Rolle der Kommunalpolitik im föderalen Gefüge.

Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.
Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.
Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.
Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.