
Die Europäische Schule in Frankfurt soll nach jahrelanger Suche in die bisherige Zentrale der Deutschen Bundesbank umziehen. Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) bezeichnet das Gebäude als hervorragend geeignet und verweist darauf, dass die Fläche städtebaulich bereits als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist – unter anderem für Schulen. Damit zeichnet sich eine Lösung für einen Konflikt ab, der die Stadt seit mehr als 15 Jahren beschäftigt und auf europäischer Ebene zunehmend für Unmut gesorgt hatte.
Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die sich wiederholt für eine stabile Perspektive der Europäischen Schule eingesetzt hat, begrüßt die Entscheidung. Sie spricht von einer „vielversprechenden Lösung für den künftigen Standort“ und drängt auf Tempo bei den lokalen Behörden, damit das neue Schulgelände möglichst schnell genutzt werden kann. Die Stadt Frankfurt ist seit der Ansiedlung der EZB im Jahr 2002 verpflichtet, ein Grundstück für die Europäische Schule bereitzustellen, erfüllte diese Zusage bislang aber nur über ein Provisorium mit stetig wachsenden Containerbauten im Stadtteil Niederursel.
Mit dem Bundesbank-Gelände im Stadtteil Bockenheim würde die Schule nun einen Standort erhalten, der viele bisherige Probleme adressiert: ausreichend Platz, vorhandene Infrastruktur und bestehendes Baurecht. Zuvor waren Standortvorschläge an der Heerstraße, am Kaiserlei, auf den Mainwasen und zuletzt am Festplatz am Ratsweg immer wieder am Widerstand vor Ort gescheitert. Die mögliche Nutzung des Bundesbank-Areals entschärft zugleich andere lokale Konflikte – insbesondere um den Festplatz am Ratsweg, der als Austragungsort für die Dippemess damit aus der Debatte herausfällt.
Die Entscheidung der Bundesbank, ihre alte Frankfurter Zentrale für die Schule freizugeben, hat auch eine symbolische Dimension. Urbanistisch verliert das Institut seine bisherige, weithin sichtbare Zentrale und tritt damit städtebaulich in den Hintergrund, während die Europäische Zentralbank längst die Hauptverantwortung für die europäische Geldpolitik trägt. Hinter der nun als Chance präsentierten Neuordnung steht ein grundlegender Rollenwandel der Bundesbank im Eurosystem – zugleich eröffnet er der Stadt Frankfurt die Möglichkeit, eine lang offene europapolitische Verpflichtung zu erfüllen.
Konkrete Fragen bleiben dennoch offen. Kaufpreis, architektonischer Wettbewerb und detaillierte Planung sind noch zu klären; bis ein Umzug tatsächlich stattfinden kann, dürften mehrere Jahre vergehen. Politisch stärkt der Vorschlag zunächst Oberbürgermeister Josef, der die Gespräche mit Bundesbank und EZB weitgehend selbst geführt hat. Im Frankfurter Römer dürfte das Vorgehen nicht überall auf Zustimmung stoßen, doch in der Standortfrage zeichnet sich erstmals eine realistisch umsetzbare Lösung ab – nach nahezu zwei Jahrzehnten Suche ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Endlosschleife.

Die Schweizer Großbank UBS setzt bei Bayer wieder auf steigende Kurse. Analyst Matthew Weston stufte die Aktie des Agrarchemie- und Pharmakonzerns von „Neutral“ auf „Buy“ hoch und erhöhte das Kursziel von 48 auf 52 Euro. Ausgehend vom aktuellen Kurs leite sich daraus ein Aufwärtspotenzial von rund 30 Prozent ab. Trotz unverändert bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Glyphosat-Komplex hält UBS an einem Konglomeratsabschlag von 25 Prozent auf die Bewertung fest, sieht inzwischen aber ein „Übergewicht von Chancen“.
Zentrale Grundlage der Neubewertung ist der Fortschritt im US-Glyphosat-Rechtsstreit. Bayer habe eine vorläufige Genehmigung für einen Vergleich erhalten, heißt es in der Studie. Eine endgültige Einigung könnte aus Sicht Westons wesentliche Rechtsrisiken aus dem Weg räumen und den langjährigen Konflikt um den Unkrautvernichter beilegen. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Opt-out-Frist, innerhalb derer Kläger die Teilnahme an dem Vergleich ablehnen können. Diese Frist endet am 4. Juni und liegt damit nach der für den 27. April angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Obersten US-Gericht, aber voraussichtlich noch vor einer Entscheidung des Supreme Court, die für Ende Juni erwartet wird.
UBS verweist darauf, dass die auf 90 Tage angesetzte Opt-out-Periode kürzer ausfällt als ursprünglich angenommen. Das könnte nach Einschätzung des Analysten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich ein Großteil der Klägerseite für den Vergleich entscheidet. Eine Bestätigung des Pakets würde aus Sicht der Bank den Bewertungsabschlag verringern helfen, der die Aktie seit Jahren belastet. Die jüngste Kursschwäche wertet Weston vor diesem Hintergrund als Einstiegsgelegenheit.
Abseits des Rechtsstreits attestiert UBS dem operativen Geschäft von Bayer eine robuste Verfassung. Im Pharmasegment übertreffen die Wachstumstreiber Nubeqa und Kerendia laut der Analyse weiterhin die Erwartungen des Marktes. Hinzu kommt eine Pipeline mit neuen Produkten wie dem Gerinnungshemmer Asundexian und dem Menopause-Medikament Lynkuet, die vor der Markteinführung stehen und mittelfristig relevante Wachstumsbeiträge liefern könnten. In der Agrarsparte rechnet Weston zwar damit, dass 2026 ein Übergangsjahr wird, bleibt aber zuversichtlich, dass innovative Produkteinführungen das Wachstum stützen und Spielraum für Margenverbesserungen eröffnen.