Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

Bossard-Aktionäre kassieren 3.90 Franken – höhere Rendite, weniger ausgeschüttetes Volumen

13.04.2026


Die Aktionäre der Bossard Holding AG setzen weiter auf Verlässlichkeit bei der Ausschüttung: Die Generalversammlung des Innerschweizer Verbindungstechnik-Spezialisten hat am 10. April 2026 eine unveränderte Dividende von 3.90 Franken je Aktie für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Betrag pro Titel damit stabil, während sich die gesamte Ausschüttungssumme dennoch leicht verringert. Bossard zahlt insgesamt 30.06 Millionen Franken an seine Anteilseigner aus – ein Rückgang um 2.43 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Am Tag der Hauptversammlung schloss die Bossard-Aktie an der SIX Swiss Exchange bei 156.00 Franken. Seit Montag wird das Papier ex Dividende gehandelt, was optisch zu teils deutlichen Kursabschlägen führen kann, ohne dass sich an den fundamentalen Daten unmittelbar etwas ändert. Auf Basis des beschlossenen Ausschüttungsbetrags ergibt sich für 2025 eine Dividendenrendite von 2.49 Prozent. Damit ist die Rendite höher als im Vorjahr, als sie 2.04 Prozent betrug – ein Effekt, der auch auf den gefallenen Aktienkurs zurückzuführen ist.

Die Kursentwicklung der vergangenen Jahre fällt für Investoren ernüchternd aus: Auf Drei-Jahres-Sicht hat die Bossard-Aktie rund 33.05 Prozent an Wert eingebüsst. Einschliesslich Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite auf minus 30.33 Prozent und liegt damit leicht über der reinen Kursentwicklung, bleibt aber deutlich im negativen Bereich. An der Börse kommt das Unternehmen derzeit auf eine Marktkapitalisierung von 1.202 Milliarden Franken. Auf Basis der aktuellen Bewertung weist Bossard ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 16.79 auf.

Operativ bleibt der Blick auf den Geschäftsverlauf gerichtet. Das Unternehmen hat für den 10. April eine Ad-hoc-Mitteilung zum Umsatz im ersten Quartal 2026 nach Richtlinie Art. 53 des Kotierungsreglements veröffentlicht. Details sind über die Investor-Relations-Seite von Bossard abrufbar. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte die Gruppe einen Umsatz von 1.069 Milliarden Franken. Parallel dazu signalisieren Analysten Vertrauen in die Ausschüttungsfähigkeit: Laut FactSet-Prognosen dürfte die Dividende für 2026 auf 4.25 Franken steigen, was einer geschätzten Dividendenrendite von 2.71 Prozent entspräche.

Mit der Kombination aus stabiler Dividende, moderater Bewertung und schwacher historischer Kursbilanz positioniert sich Bossard als klassischer Qualitätswert mit Ertragsfokus, dessen weitere Entwicklung eng von der Nachfrage im Industrie- und Fertigungssektor abhängen dürfte. Wie stark sich der jüngste Quartalsumsatz und das konjunkturelle Umfeld auf Margen und Ausschüttungspolitik auswirken, werden die kommenden Berichtsperioden zeigen.