
Das Bundeskartellamt hat ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem norwegischen Rüstungsunternehmen Nammo und dem deutschen Hersteller Diehl Defence genehmigt. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Gründung eines Joint Ventures, das die Produktion von 155-Millimeter-Geschossen in Deutschland erheblich steigern wird. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Wettbewerb im Bereich der Artilleriemunition zu intensivieren und die Präsenz von Nammo im deutschen Markt auszubauen.
Diehl Defence mit Sitz in Überlingen am Bodensee hat bisher nur in begrenztem Umfang Artilleriegranaten gefertigt. Durch die Partnerschaft mit dem Branchenriesen Nammo wird das Unternehmen nun in der Lage sein, seine Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Nammo verfügte bislang über keine Produktionsanlagen in Deutschland, was sich durch das Joint Venture mit Diehl Defence ändern wird. Diese strategische Allianz ermöglicht es beiden Unternehmen, gemeinsam an einem Großauftrag der Bundeswehr teilzunehmen.
Nammo und Diehl Defence hatten gemeinsam an einer Ausschreibung für einen Bundeswehr-Großauftrag teilgenommen und dabei den Zuschlag erhalten. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens war eine Voraussetzung, um diesen Auftrag ausführen zu können. Andreas Mundt, der Chef des Bundeskartellamts, betont, dass Diehl Defence den Auftrag alleine nicht hätte ausführen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran.
Mundt erklärt weiter, dass durch die Zusammenarbeit von Diehl und Nammo der Wettbewerb nicht eingeschränkt, sondern sogar gefördert werde. Es entstehe ein leistungsfähiger Wettbewerb in Deutschland, der den Rüstungsmarkt beleben wird. Die Genehmigung des Kartellamts legt den Firmen keine Steine in den Weg, sodass das Joint Venture nun gegründet werden kann und die Produktion der Artilleriemunition aufgenommen werden kann.

Die Schweizer Regierung verschärft den Ton im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen!», über die am 14. Juni entschieden wird. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Vorlage zur Ablehnung und warnen vor weitreichenden Konsequenzen für Wirtschaft, Sicherheit und das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf 10 Millionen begrenzen und ab einem Schwellenwert von 9,5 Millionen zwingende Gegenmassnahmen auslösen.
Aus Sicht des Bundesrats könnte die Umsetzung dieses Ziels bedeuten, dass die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU aufkündigen müsste. Dieses gilt als zentrales Element des bilateralen Wegs. Bundesrat Beat Jans stellte in Bern klar, ein solcher Schritt würde nicht nur die Freizügigkeit selbst infrage stellen, sondern die bilateralen Abkommen insgesamt erschüttern. Gemäss mehreren Studien, auf die sich die Regierung beruft, wären für die Schweizer Volkswirtschaft Einkommensverluste in Milliardenhöhe zu erwarten, zudem sei mit einem Druck nach unten auf die Löhne zu rechnen.
Auch die Kantone und die Sozialpartner stellen sich gegen die Initiative. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden warnten, dass Unternehmen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und andere öffentliche Institutionen deutlich schlechter Fachkräfte aus der EU und der EFTA rekrutieren könnten. Dies würde den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zuwanderung stark von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängt: In Phasen der Hochkonjunktur holen Firmen vermehrt Personal aus dem Ausland, wenn in der Schweiz zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Über die wirtschaftlichen Effekte hinaus sieht die Regierung auch Risiken für die innere Sicherheit und das Asylsystem. Sollte die Schweiz im Zuge eines Konflikts um die Personenfreizügigkeit auch die Schengen- und Dublin-Abkommen verlieren, müsste sie deutlich mehr Asylgesuche eigenständig bearbeiten und könnte bestimmte Schutzsuchende nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Das würde die Kosten im Asylbereich erhöhen. Zudem ginge der Zugang zu wichtigen europäischen Datenbanken für Polizei und Grenzschutz verloren, was die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus erschweren könnte. Der Bundesrat plädiert daher dafür, dem demografischen Wachstum mit gezielten politischen Massnahmen zu begegnen, statt mit einem starren Bevölkerungsdeckel das institutionelle Gefüge mit der EU und zentrale wirtschaftliche Interessen aufs Spiel zu setzen.