Wildvögel als Überträger: Ministerium warnt vor Kontakt zu Geflügel

10.03.2026


Nach Ausbrüchen in Brandenburg und Bayern warnt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerium vor dem Risiko einer Infektion mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Die Gefährdungslage sei mit der ohnehin bereits seit dem vergangenen Herbst verstärkt grassierenden Geflügelpest vergleichbar, heißt es auf Anfrage. Beide Viren zirkulieren aktuell bei Wildvögeln, was die Übertragungsgefahr auf Nutzgeflügel erhöht.

Für Geflügelhalter gilt eine strikte Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die auch als "atypische Geflügelpest" bezeichnet wird. Das Ministerium fordert Landwirte auf, die "Grundregeln der Biosicherheit" einzuhalten und besonders den Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zu vermeiden. Zusätzlich muss der Gesundheitszustand der Tiere gewissenhaft kontrolliert werden, um frühe Anzeichen einer Infektion zu erkennen.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Kurz danach folgten Ausbrüche in Bayern. Laut FLI gibt es aktuell 21 bestätigte Seuchenfälle. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich, während das Virus für den Menschen ungefährlich ist.

In Sachsen-Anhalt plant das Landwirtschaftsministerium für Mitte März Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel und der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Diskussion von Möglichkeiten zur Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Landwirte werden angehalten, bei Symptomen wie Schwäche, zurückgehender Legeleistung, Durchfall oder Atemnot umgehend tierärztlichen Rat einzuholen.

Wirtschaft, Kantone, Bundesrat: breite Front gegen Bevölkerungslimit

17.03.2026


Die Schweizer Regierung verschärft den Ton im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen!», über die am 14. Juni entschieden wird. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Vorlage zur Ablehnung und warnen vor weitreichenden Konsequenzen für Wirtschaft, Sicherheit und das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf 10 Millionen begrenzen und ab einem Schwellenwert von 9,5 Millionen zwingende Gegenmassnahmen auslösen.

Aus Sicht des Bundesrats könnte die Umsetzung dieses Ziels bedeuten, dass die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU aufkündigen müsste. Dieses gilt als zentrales Element des bilateralen Wegs. Bundesrat Beat Jans stellte in Bern klar, ein solcher Schritt würde nicht nur die Freizügigkeit selbst infrage stellen, sondern die bilateralen Abkommen insgesamt erschüttern. Gemäss mehreren Studien, auf die sich die Regierung beruft, wären für die Schweizer Volkswirtschaft Einkommensverluste in Milliardenhöhe zu erwarten, zudem sei mit einem Druck nach unten auf die Löhne zu rechnen.

Auch die Kantone und die Sozialpartner stellen sich gegen die Initiative. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden warnten, dass Unternehmen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und andere öffentliche Institutionen deutlich schlechter Fachkräfte aus der EU und der EFTA rekrutieren könnten. Dies würde den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zuwanderung stark von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängt: In Phasen der Hochkonjunktur holen Firmen vermehrt Personal aus dem Ausland, wenn in der Schweiz zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.

Über die wirtschaftlichen Effekte hinaus sieht die Regierung auch Risiken für die innere Sicherheit und das Asylsystem. Sollte die Schweiz im Zuge eines Konflikts um die Personenfreizügigkeit auch die Schengen- und Dublin-Abkommen verlieren, müsste sie deutlich mehr Asylgesuche eigenständig bearbeiten und könnte bestimmte Schutzsuchende nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Das würde die Kosten im Asylbereich erhöhen. Zudem ginge der Zugang zu wichtigen europäischen Datenbanken für Polizei und Grenzschutz verloren, was die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus erschweren könnte. Der Bundesrat plädiert daher dafür, dem demografischen Wachstum mit gezielten politischen Massnahmen zu begegnen, statt mit einem starren Bevölkerungsdeckel das institutionelle Gefüge mit der EU und zentrale wirtschaftliche Interessen aufs Spiel zu setzen.