Bauern im Fokus: Fusionierte Salzburger Molkereigruppe zu 90 Prozent in Landwirtshand

05.04.2026


Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Zusammenschluss der beiden Salzburger Molkereien SalzburgMilch und Pinzgau Milch genehmigt. Nach einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung sehen die Wettbewerbshüter weder die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung noch eine sonstige Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Damit ist der Weg frei für die Bildung eines neuen Schwergewichts am heimischen Milchmarkt, das nach Eigenangaben mit mehr als 450.000 Tonnen Milch pro Jahr zur drittgrößten Molkereigruppe des Landes aufsteigt.

Im Zuge der Transaktion wird SalzburgMilch stufenweise zunächst 40 Prozent und in weiterer Folge bis zu 89,9 Prozent an Pinzgau Milch erwerben und damit die alleinige Kontrolle über den Partner übernehmen. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits zusammen; diese Kooperation soll nun deutlich vertieft werden. Geplant ist eine engere Verzahnung insbesondere bei Milchsammlung und -verarbeitung, in der Logistik, im Vertrieb sowie in der Verwaltung. Alle bestehenden Standorte – in der Stadt Salzburg, in Lamprechtshausen, Maishofen und Kössen – sollen erhalten bleiben und in einem gemeinsamen Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.

Die BWB hatte den Zusammenschluss aufgrund der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei wurden landwirtschaftliche Betriebe, andere Molkereien, Rohmilcherfasser sowie der Lebensmitteleinzelhandel umfassend befragt. Ein Schwerpunkt lag auf der Situation der Bäuerinnen und Bauern, die das Vorhaben laut Behörde zu einem großen Teil begrüßt haben. Für die Lieferantenbetriebe sieht die BWB Vorteile, da das fusionierte Unternehmen beziehungsweise die fusionierte Genossenschaft zu 90 Prozent im Eigentum der Landwirte stehen wird.

SalzburgMilch beschäftigte zuletzt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro. Pinzgau Milch zählt aktuell etwa 250 Beschäftigte. Mit der nun freigegebenen Fusion entsteht aus den beiden regional verwurzelten Unternehmen ein neuer Akteur mit erhöhter Schlagkraft im Wettbewerb um Rohmilch und Regalplätze im Lebensmitteleinzelhandel, während die Eigentumsbasis bei den bäuerlichen Lieferanten verankert bleibt.

Vorsichtsmassnahme nach Kontamination: Käserei Landbrügg holt Produkte zurück

05.04.2026


Coop und Migros haben in der ganzen Schweiz Weichkäse der Käserei Landbrügg aus Schüpfheim (LU) aus dem Verkauf genommen. Auslöser ist eine in der Käserei festgestellte Salmonellen-Kontamination in einem Kräuterbrie-Weichkäse. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Erzeugnisse betroffen sind, ruft die Käserei ihr gesamtes Sortiment vorsorglich zurück. Coop spricht von insgesamt neun betroffenen Produkten, ein weiterer Bericht nennt zehn Sorten.

Der Rückruf umfasst mehrere Brie-Varianten, Humidor-Käse sowie Käseplatten, die zwischen dem 2. März und dem 2. April in Coop-Supermärkten und Coop City angeboten wurden. Ein Teil dieser Ware wurde schweizweit verkauft, andere Produkte nur in bestimmten Regionen. Migros hat nach eigenen Angaben drei Käsesorten derselben Käserei aus dem Verkauf genommen. Für alle betroffenen Produkte gilt der Rückruf über sämtliche Mindesthaltbarkeitsdaten hinweg.

Zu den von Coop und der Käserei genannten Produkten gehören unter anderem „Kräuterbrie“, „Pur Carré Laib“, „Pro Montagna Pur Bergbrie“ (ca. 150 g, FESA), „Baumann Bergbrie Pur nature“ (ca. 180 g), „Humidor Pur Crü PinoChio Laib“, „Humidor Pro Montagna Brie Pur nature Laib“, „Humidor Pur Crü Kolo Laib“, „Humidor Käseplatte Pur Crü FE“ (ca. 200 g), „Humidor Pur Crü Robin Laib“ (ca. 350 g) sowie „Baumann Pur Crü PinoChio“ (ca. 160 g). Die Käserei hat nach eigenen Angaben sämtliche Produkte aus dem Verkauf genommen und steht mit den zuständigen Behörden in Kontakt; die Ursachenabklärung läuft.

Salmonellen können Lebensmittelinfektionen auslösen, die häufig mit Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber oder Erbrechen einhergehen. Die Symptome treten in der Regel innerhalb von 6 bis 72 Stunden nach dem Verzehr auf. Coop und Migros empfehlen Kundinnen und Kunden, die betroffenen Käseprodukte nicht zu konsumieren, sondern sie an die Verkaufsstellen zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet.