naoo bringt überarbeitete Social-Commerce-Plattform an den Start

01.04.2026


Die naoo AG hat den geplanten Technologiewechsel bei ihrer Social-Media- und Commerce-Plattform vollzogen und die neue Generation-V-App vollständig auf iOS und Android ausgerollt. Wie das in Zug und Zürich ansässige Unternehmen mitteilte, ist die aktualisierte Anwendung nach dem zuvor angekündigten Plattform-Launch nun für alle Nutzer verfügbar. Der Rollout sei reibungslos und im vorgesehenen Zeitplan verlaufen, sämtliche Kernfunktionen stünden stabil und vollumfänglich zur Verfügung.

Mit Generation V führt naoo eine grundlegend erneuerte Plattformumgebung ein. Dazu gehören eine neue Navigationsstruktur, eine verbesserte Performance und eine deutlich optimierte Nutzererfahrung. Das Unternehmen wertet den erfolgreichen Start als Bestätigung der Einsatzbereitschaft der neu aufgebauten Frontend- und Backend-Architektur, die auf eine skalierbare Nutzung ausgelegt ist. Zugleich markiert der Launch den Übergang von einer Phase der Plattformentwicklung hin zur aktiven Skalierung und Nutzergewinnung.

Unterstützung erhält naoo dabei aus der Influencer-Szene. Kevin Lütolf, Social-Media-Influencer und Medienunternehmer mit globaler Reichweite, bezeichnete die neue Version als „Quantensprung in Sachen Nutzererfahrung“. Er verweist dabei insbesondere auf die Kombination aus Authentizität, Gamification-Elementen und lokalem Content, die naoo nach seinen Worten bereits zuvor ausgezeichnet habe und die nun in einer weiterentwickelten App-Umgebung angeboten werden.

Gründer und Hauptaktionär Thomas Wolfensberger sieht in Generation V eine leistungsstarke Entwicklungsplattform, auf der modernes Design, skalierbare App-Technologie und Künstliche Intelligenz zusammenkommen. Der erfolgreiche Rollout auf beiden großen mobilen Betriebssystemen zeige, dass das neue technologische Fundament nicht nur konzeptionell, sondern auch operativ bereit und skalierbar sei. Die weiterentwickelte App-Umgebung bildet damit die Basis für den nächsten Wachstumsschritt der Social-Media- und Commerce-Plattform.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.